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Bildungsurlaub mit
Sprachcaffe

● Anspruch
● Zielorte und Infos
● Anmeldeverfahren
● Finanzamt
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Bildungsurlaub mit Sprachcaffe - Anerkennungen

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub?
Dann sollten Sie unbedingt über eine Sprachreise als maßgeschneidertes Angebot nachdenken.
Unsere Intensivkurse werden in diesen deutschen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt:
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Hamburg,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Niedersachsen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Schleswig-Holstein.
Nur Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen verlangen einen Kurs mit einer höheren Stundenzahl, den wir Ihnen an vielen Schulen selbstverständlich gerne gegen einen Aufpreis anbieten.

In dieser Tabelle finden Sie eine Übersicht der Anerkennungen unserer Sprachreisen als Bildungsurlaub:

Anerkennung von Sprachcaffe Sprachreisen als Bildungsurlaub nach Bundesländern
Bundesland Bildungsurlaub-Gesetz Anmeldung in Wochen
vor Kursbeginn
Anzahl UStd / Tag
Baden-Württemberg kein BU-Gesetz ./. ./.
Bayern kein BU-Gesetz ./. ./.
Berlin Einzelanerkennung 3 6
Brandenburg Einzelanerkennung 10 6
Bremen keine Anerkennung ./. ./.
Hamburg Globalanerkennung 0 6
Hessen Globalanerkennung 0 6
Mecklenburg-Vorpommern Einzelanerkennung 15 8
Niedersachsen Einzelanerkennung 6 8
Nordrhein-Westfalen keine Anerkennung ./. ./.
Rheinland-Pfalz Einzelanerkennung 8 6
Saarland keine Anerkennung ./. ./.
Sachsen kein BU-Gesetz ./. ./.
Sachsen-Anhalt Einzelanerkennung 3 6
Schleswig-Holstein Globalanerkennung 0 6
Thüringen kein BU-Gesetz ./. ./.
BU = Bildungsurlaub; UStd = Unterrichtsstunden
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Anspruch auf Bildungsurlaub

Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, die/der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch auf eine Woche (fünf Arbeitstage) Bildungsurlaub pro Kalenderjahr.

Verlängerter Bildungsurlaub

Möchten Sie eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen, müssen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub von einem Jahr aufs nächste übertragen. Diesen Wunsch nach Zusammenziehung von zwei Perioden müssen Sie Ihrer Firma immer rechtzeitig und schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen.
Gehalt

Während der Zeit Ihres Bildungsurlaubs beziehen Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Man kann aber auch an mehrwöchigen Bildungsurlaubskursen teilnehmen und dafür nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geltend machen.
Auswahlkriterien für Bildungsurlaub

Nur Sie allein entscheiden, an welchem Bildungsurlaub Sie teilnehmen möchten. Ausschlaggebend für Ihren Arbeitgeber ist lediglich, dass die Veranstaltung den Richtlinien entsprechend anerkannt ist.
Ablehnung des Bildungsurlaubs

Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nicht pauschal ablehnen, sondern Sie allenfalls bitten, den von Ihnen gewünschten Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen (z.B. Hochsaison) zu verschieben. Selbstverständlich können Sie eine schriftliche Begründung für eine solche Aufforderung zur Verschiebung verlangen.
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Zielorte und weitere Informationen

Sprachen lernen im Bildungsurlaub ist doppelt schön: Sie lernen in entspannter Atmosphäre und sammeln außerdem unvergessliche neue Eindrücke fremder Länder, vielleicht sogar von einem Reiseziel, das schon immer ganz oben auf Ihrer Wunschliste stand.

Egal, welches Urlaubstemperament Sie haben, bei uns finden Sie mit Sicherheit einen Zielort, der Ihrem Naturell und Ihren Vorstellungen entspricht. Sie haben die Qual der Wahl, durch klick auf einen unserer Zielorte auf dieser Karte erhalten sie komplette Informationen zum Zielort:
Rabat - Marokko Toronto - Kanada St Julians - Malta Havana - Kuba Rom - Italien Madrid - Spanien Malaga - Spanien Barcelona - Spanien Mallorca - Spanien Capo Vaticano - Italien Exmouth - England London - England Brighton - England Paris - Frankreich Nizza - Frankreich Florenz - Italien Düsseldorf - Deutschland Frankfurt - Deutschland Cancun - Mexiko Peking - China
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Anmeldeverfahren bei Sprachcaffe

  1. Planung: Besprechen Sie den geeigneten Zeitpunkt für Ihren Bildungsurlaub rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, so dass dieser entsprechend disponieren kann. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens. 2 bis 3 Monate vor Reisebeginn bei uns anzumelden. Bitte beachten Sie, dass in Rheinland-Pfalz die Anmeldebescheinigung bis spätestens 8, in Mecklenburg-Vorpommern bis spätestens 15 Wochen vor Kursbeginn dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
  2. Anmeldung: Sie melden sich völlig unverbindlich für eine Sprachreise über unserer Webseite http://www.plus-sprachreisen.com/ an, wir schicken Ihnen dann umgehend eine Anmeldebestätigung mit Informationen zur Leistung der Anzahlung die notwendig ist um die Anmeldung verbindlich zu machen. Nachdem wir Ihre Anzahlung erhalten haben bestätigen wir Ihnen umgehend die verbindlichen Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Darin bescheinigen wir Ihnen, dass Sie für eine anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltung verbindlich angemeldet sind. In den Bundesländern Berlin, Mecklenburg- Vorpommern und Rheinland-Pfalz wird hierfür ein anderes Verfahren angewandt, weshalb sich die Zusendung dieser Bescheinigung ggf. Erheblich verzögern kann. Entsprechend früher sollten Sie uns Ihre Anmeldung schicken!
  3. Im Falle einer Ablehnung: Sollte Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen erstatten wir Ihnen gegen Nachweis der Ablehnung die Anzahlung ohne Abzüge zurück.
  4. Bestätigung für Ihren Arbeitgeber nach Beendigung: Nach Beendigung des Bildungsurlaubskurses erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Wir bestätigen darin, dass Sie ordnungsgemäß an der Bildungsurlaubsveranstaltung teilgenommen haben.
Grundsaetzlich gilt das die Ausgabe einer Anerkennungsbestätigung ohne eine verbindliche Anmeldung von Rechts wegen nicht gestattet ist.
In dieser Tabelle finden Sie eine Übersicht der Anerkennungen unserer Sprachreisen als Bildungsurlaub:
Bildungsurlaub NACH BUNDESLÄNDERN
Bundesland Bildungsurlaub-Gesetz Minimale Anmeldungsfrist
in Wochen vor Kursbeginn
Anzahl UStd / Tag
Baden-Württemberg kein BU-Gesetz ./. ./.
Bayern kein BU-Gesetz ./. ./.
Berlin Einzelanerkennung 3 6
Brandenburg Einzelanerkennung 10 ! 6
Bremen keine Anerkennung ./. ./.
Hamburg Globalanerkennung 0 6
Hessen Globalanerkennung 0 6
Mecklenburg-Vorpommern Einzelanerkennung 15 ! 8 !
Niedersachsen Einzelanerkennung 6 8 !
Nordrhein-Westfalen keine Anerkennung ./. ./.
Rheinland-Pfalz Einzelanerkennung 8 6
Saarland keine Anerkennung ./. ./.
Sachsen kein BU-Gesetz ./. ./.
Sachsen-Anhalt Einzelanerkennung 3 6
Schleswig-Holstein Globalanerkennung 0 6
Thüringen kein BU-Gesetz ./. ./.
Keine Anerkennung. Einzelanerkennung Globalanerkennung
  • In den ROT markierten Bundesländern ist leider keine Anerkennung möglich.
  • In den GELB markierten Bundesländern ist eine Anerkennung mit zeitlichem Vorlauf möglich.
  • In den GRÜN markierten Bundesländern ist eine Anerkennung auch kurzfristig möglich.
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Finanzamt Tipp

Die Absetzung von Kosten eines Fremdsprachenkurses als Werbungskosten hat der Bundesfinanzhof den Arbeitnehmern in den letzten Jahren erleichtert:

Kosten eines Grundkurses sind immer dann absetzbar:
  1. wenn ein konkreter Zusammenhang mit dem Beruf besteht, oder
  2. wenn die angestrebte berufliche Tätigkeit qualifizierte Fremdsprachenkenntnisse erfordert und der Erwerb von Grundkenntnissen dafür die Vorstufe ist, bzw. wenn Grundkenntnisse dafür ausreichen.

    Letzteres gilt immer dann, wenn bereits für die nächste Stufe des beruflichen Fortkommens Kenntnisse einer bestimmten Fremdsprache erforderlich sind. Gleichgültig ist dabei, ob es sich um eine gängige oder eine weniger gebräuchliche Sprache handelt. Es wird nicht mehr verlangt, dass der Wunsch nach Veränderung oder Aufstieg durch eine Bewerbung nachgewiesen wird.
Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne einen Stundenplan aus und senden Ihnen eine Rechnung, auf der die Kursgebühren getrennt aufgelistet sind.
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