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Veranstalter - AGB

Bildungsurlaub mit Sprachcaffe - Anerkennungen

Unsere Sprachkurse sind in diesen deutschen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt:
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Hamburg,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Niedersachsen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Schleswig-Holstein.

Information zum Bildungsurlaub in Berlin

Sprachcaffe ist seit vielen Jahren im Bundesland Berlin nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz als Veranstalter für alle angebotenen Sprachen und Zielorte anerkannt. Es besteht eine Grundanerkennung. Dennoch muss für jeden Teilnehmer im Abrufverfahren bei der zuständigen Behörde ein Einzelbescheid beantragt werden. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde beträgt etwa drei Wochen.

Die Beantragung übernimmt Sprachcaffe für Sie. Bei Ihrer Buchung sollten Sie diese Bearbeitungszeit und die internen Bearbeitungszeiten Ihres Arbeitgebers in Ihre Überlegungen miteinbeziehen.

Information zum Bildungsurlaub in Brandenburg

Sprachcaffe ist seit vielen Jahren im Bundesland Brandenburg nach dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung als Veranstalter für alle angebotenen Sprachen und Zielorte anerkannt. Die Beantragung muss jeweils nach dem Abrufverfahren erfolgen, d.h. für jeden Teilnehmer wird vom Sprachcaffe ein Einzelantrag beim Ministerium gestellt. Die Bearbeitungszeit beim Ministerium beträgt etwa 10 Wochen.

Die Beantragung übernimmt Sprachcaffe für Sie. Bei Ihrer Buchung sollten Sie diese Bearbeitungszeit und die internen Bearbeitungszeiten Ihres Arbeitgebers in Ihre Überlegungen miteinbeziehen.

Information zum Bildungsurlaub in Hamburg

Im Bundesland Hamburg ist Sprachcaffe seit vielen Jahren als Veranstalter für Bildungsurlaub nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG) anerkannt. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle unsere Zielorte als Bildungsurlaub in Hamburg anerkannt sind.

Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie von uns innerhalb weniger Werktage Ihre Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Beachten Sie bitte die internen Bearbeitungszeiten bei Ihrem Arbeitgeber der innerbetriebliche Disposition treffen muss.

Information zum Bildungsurlaub in Hessen

Unsere Veranstaltungen sind nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub anerkannt.

Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie von uns innerhalb weniger Werktage Ihre Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Beachten Sie bitte die internen Bearbeitungszeiten bei Ihrem Arbeitgeber der innerbetriebliche Disposition treffen muss.

Information zum Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Alle unsere Veranstaltungen sind im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt. Vorgeschrieben sind acht Unterrichtsstunden täglich.

Die Beantragung erfolgt nach dem Abrufverfahren, d.h. für jeden Teilnehmer wird von Sprachcaffe ein Einzelantrag beim Ministerium gestellt. Die Bearbeitungszeit beim Ministerium beträgt etwa 5 Wochen. Ihr Arbeitgeber muss die Anmeldebestätigung zudem spätestens zehn Wochen vor Reiseantritt erhalten haben.

Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern können in vielen Fällen eine Kostenerstattung vom Land für die Bildungsfreistellung ihrer Mitarbeiter erhalten. Anträge hierzu müssen rechtzeitig vor Beginn der Bildungsmaßnahme beim zuständigen Ministerium für Arbeitsmarktpolitik gestellt werden.

Information zum Bildungsurlaub in Niedersachsen

Sprachcaffe ist seit über 10 Jahren in Niedersachsen grundlegend anerkannt. Die Möglichkeit zur Wahrnehmung von anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen im Bundesland Niedersachsen unterscheidet sich jedoch wesentlich von der Verfahrensweise in anderen Bundesländern. Nach dem Bildungsurlaubsgesetz Niedersachsen sind täglich acht Unterrichtsstunden vorgeschrieben.

Der Anerkennungsbescheid wird für jeden einzelnen Kunden separat ausgestellt und ihm an die Privatadresse gesendet. Nach verbindlicher Anmeldung übersenden wir Ihnen die vorgefertigten Antragsunterlagen. Das darin beigefügte „Formular E“ müssen Sie persönlich unterschreiben und zusammen mit unserem unterschrieben und gestempelten Begleitschreiben an die angegebenen Adresse zur Genehmigungsstelle in Hannover schicken.

Von der Genehmigungsstelle erhalten Sie in etwa 2-3 Wochen den endgültigen und persönlichen Bescheid für Ihren Arbeitgeber. Bedenken Sie bitte bei der Planung Ihrer Reise diese zeitlichen Umstände. Beanstandungen oder Einwände Ihres Arbeitgebers gegen den Anerkennungsbescheid müssen mir der Genehmigungsstelle direkt geklärt werden. Etwaige Terminänderungen einer bereits gebuchten Reise setzen ausnahmslos das beschriebene Verfahren erneut in Gang.

Information zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen

Das entsprechende Gesetz zum Bildungsurlaub im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 1999 so verändert, dass private Anbieter ab 2002 keine Bildungsurlaubsveranstaltungen mehr durchführen können.

Sprachcaffe in Düsseldorf veranstaltet seit September 2002 in Zusammenarbeit mit dem „Lohmarer Institut für Weiterbildung“ als Bildungsträger anerkannte Kurse in Düsseldorf. Dem entsprechend gelten Intensivkurse im Sprachcaffe Düsseldorf als anerkannte Bildungsveranstaltungen und entsprechen der beruflichen Arbeitnehmerweiterbildung.

Sprachreisen ins Ausland hingegen sind weiterhin in Nordrhein-Westfalen nicht als Bildungsurlaub anerkannt.

Information zum Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Sprachcaffe ist im Bundesland Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) also Veranstalter für alle angebotenen Sprachen und Zielorte anerkannt. Eine Grundanerkennung ist vorhanden jedoch wird vom zuständigen Ministerium für jeden Teilnehmer eine gesonderte Genehmigungsnummer erteilt und ein Bescheid ausgefertigt.

Die Bearbeitung beim Ministerium dauert etwa 4 Wochen. Vorgeschrieben ist, dass der Arbeitgeber sechs Wochen vor Reisebeginn den Anerkennungsbescheid in Händen hält. Daher sollten Sie sich mindestens 10-12 Wochen vor Reisebeginn verbindlich anmelden.

Wenn diese Vorlaufzeit nicht eingehalten werden kann, ist es möglich, dass das Ministerium Ausnahmen macht. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber auf seinem Geschäftspapier bestätigen, dass aus innerbetrieblichen Gründen eine fristgerechte Anmeldung des Mitarbeiters nicht möglich war und er – als Arbeitgeber – damit einverstanden ist, wenn dadurch die sechswöchige Frist, zwecks Vorlage des Anerkennungsbescheides, unterschritten wird.

Derartige Schreiben von Arbeitgebern müssen im Original an Sprachcaffe als Antragssteller geschickt werden. Etwaige Terminänderungen bei schon gebuchten Sprachreisen setzen ausnahmslos das beschriebene Verfahren erneut in Gang.

Information zum Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

Im Bundesland Sachsen-Anhalt ist Sprachcaffe als Veranstalter von Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung anerkannt.

Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie von uns innerhalb weniger Werktage auf dem Postweg die Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Beachten Sie bitte die internen Bearbeitungszeiten bei Ihrem Arbeitgeber der innerbetriebliche Disposition treffen muss.

Information zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein

Unsere Sprachkurse sind im Bundesland Schleswig-Holstein seit vielen Jahren nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) anerkannt.

Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie von uns innerhalb weniger Werktage auf dem Postweg die Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Beachten Sie bitte die internen Bearbeitungszeiten bei Ihrem Arbeitgeber der innerbetriebliche Disposition treffen muss.

Information zum Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung

In den folgenden Bundesländern gibt es keine Möglichkeit Sprachkurse als Bildungsurlaub wahr zu nehmen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Bremen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Thüringen

In diesen Bundesländern gibt es entweder keine gesetzliche Regelung oder es gelten sehr restriktive Vorschriften die eine Anerkennung unserer Sprachkurse ausschließen.

An Bildungsurlaub interessierte Arbeitnehmer aus diesen Bundesländern können allenfalls im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber eine Anerkennungsbescheinigung eines anderen Bundeslandes beantragen.

Anmeldeverfahren bei Sprachcaffe

  1. Planung: Besprechen Sie den geeigneten Zeitpunkt für Ihren Bildungsurlaub rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, so dass dieser entsprechend disponieren kann. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens. 2 bis 3 Monate vor Reisebeginn bei uns anzumelden. Bitte beachten Sie, dass in Rheinland-Pfalz die Anmeldebescheinigung bis spätestens 8, in Mecklenburg-Vorpommern bis spätestens 15 Wochen vor Kursbeginn dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
  2. Anmeldung: Sie melden sich völlig unverbindlich für eine Sprachreise über unserer Webseite http://www.plus-sprachreisen.com/ an, wir schicken Ihnen dann umgehend eine Anmeldebestätigung mit Informationen zur Leistung der Anzahlung die notwendig ist um die Anmeldung verbindlich zu machen. Nachdem wir Ihre Anzahlung erhalten haben bestätigen wir Ihnen umgehend die verbindlichen Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Darin bescheinigen wir Ihnen, dass Sie für eine anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltung verbindlich angemeldet sind. In den Bundesländern Berlin, Mecklenburg- Vorpommern und Rheinland-Pfalz wird hierfür ein anderes Verfahren angewandt, weshalb sich die Zusendung dieser Bescheinigung ggf. Erheblich verzögern kann. Entsprechend früher sollten Sie uns Ihre Anmeldung schicken!
  3. Im Falle einer Ablehnung: Sollte Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen erstatten wir Ihnen gegen Nachweis der Ablehnung die Anzahlung ohne Abzüge zurück.
  4. Bestätigung für Ihren Arbeitgeber nach Beendigung: Nach Beendigung des Bildungsurlaubskurses erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Wir bestätigen darin, dass Sie ordnungsgemäß an der Bildungsurlaubsveranstaltung teilgenommen haben.
Die Ausgabe einer Anerkennungsbestätigung ohne eine verbindliche Anmeldung ist von Rechts wegen nicht gestattet. Am Ende der Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne eine Teilnahmebestätigung aus.
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